Feuerwehr Uster
Letzter Einsatz
Alarm | Datum | Zeit | Was / Wo | EiGr | AdF | Bericht |
154 | 11.08. | 11:18 | Brand im Industrie-/Lagergebäude Ackerstrasse, Uster |
4 / 5 / 6 / VA ADL 1 / MGV2 |
|
|
%MCEPASTEBIN%
|
Feuer- und Feuerwerksverbot in der Stadt UsterDie Stadt Uster hat am Montag, 25. Juli 2022, verfügt, dass für das Gemeindegebiet Uster das Entzünden von Feuerwerken jeglicher Art und offenem Feuer, inklusive Höhenfeuer und Grillieren, im Freien per Montag, 25. Juli 2022, ab 12.00 Uhr, bis auf Widerruf verboten ist. Die Verfügung gilt auch für eingerichtete Feuerstellen. Aufgrund der seit längerem andauernden niederschlagsfreien Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen, hat die Stadt Uster unter Einbezug der Spezialisten der Feuerwehr und der Stadtpolizei die Situation auch im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August 2022 bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien (Höhenfeuer) beurteilt. Sowohl im Wald, als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit. Blattverfärbungen, Laubfall und auf exponierten Standorten abgehende Bäume zeigen den Wassermangel in der Vegetation auf. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen. Das Grillieren mit einem, resp. Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills bleibt im Freien, aber auch auf (privaten) Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen, vorbehältlich der Anwendung der nötigen Sorgfalt (Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund) und vorbehältlich anderslautender Regeln der jeweiligen Hausverwaltung oder Entscheidungsträger, hingegen bis auf Weiteres erlaubt.
|